Terms and Conditions

Allgemeine Geschäftsbedingungen Karaloon GmbH

A. Allgemeines

1. Wir liefern nur zu unseren   nachstehenden Verkaufs-, Zahlungs- und Lieferbedingungen, auch soweit bei ständigen Geschäftsbeziehungen später eine Bezugnahme nicht mehr ausdrücklich erfolgt. Entgegenstehende Geschäftsbedingungen des Kunden haben für uns keine Gültigkeit.

2. Unsere Angebote sind freibleibend. Aufträge gelten erst dann als angenommen, wenn sie von uns bestätigt worden sind. Unsere Auftragsbestätigung ist für den Vertragsinhalt maßgebend, wenn uns nicht innerhalb von 14 Tagen nach Datum unserer Auftragbestätigung ein schriftlicher Widerspruch zugeht.

B. Lieferfrist und Versand      

1. Die vereinbarte Lieferfrist beginnt erst nach Beibringung der vom Kunden zu beschaffenden Unterlagen und Freigaben.

2. Die Kosten des Versandes trägt der Kunde, soweit nichts anderes schriftlich vereinbart ist.

3. Die Lieferfrist ist eingehalten, wenn bis zu ihrem Ablauf der Liefergegenstand das Werk verlassen hat oder die Versandbereitschaft mitgeteilt ist. Teillieferungen sind zulässig.

4. Wenn dem Kunden wegen einer Verzögerung, die von uns zu vertreten ist, ein Schaden erwächst, so ist der Kunde zum Schadenersatz berechtigt. Die Höhe des Schadenersatzes  ist begrenzt auf 1/2 v.H.für jede volle Woche des Verzugs – höchstens 5 v. H. der betroffenen (Teil-)Lieferung. Hiervon unberührt bleibt unsere Haftung gemäß Abschnitt G Ziff.2 unserer Verkaufsbedingungen.

C. Anteilige Kostenpauschalen für Kleinmengen

Bei einem Auftragswert unter 50,- EUR netto im Inland, bzw. 100,- EUR in Österreich und in der Schweiz, wird eine Bearbeitungsgebühr von 5,- EUR berechnet! Für alle anderen Länder gelten unterschiedliche Grenzen, die auf Anfrage mitgeteilt werden.

D. Zahlungsbedingungen

1. Den vereinbarten Preisen wird im Inland die  Mehrwertsteuer in der jeweiligen gesetzlichen Höhe zugeschlagen. Die Preise im Ausland gelten gemäß Vereinbarung bzw. Auftragserteilung.

2. Vorbehaltlich einer anderslautenden Auftragsbestätigung sind unsere Rechnungen nach 30 Tagen netto zu bezahlen.

3. Bei Zahlungen über Dritte, insbesondere im Rahmen von Delkredereabkommen, gilt die Ware erst dann als bezahlt, wenn die Zahlung bei uns eingegangen ist.

4. Ist der Kunde Kaufmann und gehört das Geschäft zum Betrieb seines Handelsgewerbes, so gerät er auch ohne Mahnung in Verzug; ihm gegenüber werden Verzugszinsen mit dem jeweiligen Diskontsatz der Deutschen Bundesbank berechnet. Sie sind höher anzusetzen, wenn wir eine Belastung mit einem höheren Zinssatz nachweisen.

5. Werden uns Umstände bekannt, die die Kreditwürdigkeit des Kunden in Frage stellen, werden alle unsere Forderungen sofort zur Zahlung fällig. In diesem Fall steht uns das Recht zu, ohne Rücksicht auf die Laufzeit angenommener Wechsel Barzahlung gegen Rückgabe des Wechsels zu verlangen. Unsere Rechte aus § 321 BGB bleiben unberührt.

6. Der Kunde ist nicht berechtigt, gegenüber unseren Forderungen ein Zurückbehaltungsrecht geltend zu machen oder mit Gegenansprüchen  aufzurechnen, soweit sie nicht ausdrücklich von uns anerkannt oder rechtskräftig festgestellt sind.

E. Eigentumsvorbehalt

1. Die gelieferte Ware bleibt bis zur vollständigen Erfüllung aller unserer Forderungen aus der gesamten Geschäftsverbindung mit dem Kunden unser Eigentum (Vorbehaltsware). Bei laufender Rechnung gilt das vorbehaltene Eigentum als Sicherung für unsere Saldoforderung.

2. Der Kunde ist berechtigt, die in unserem Eigentum stehende Ware im ordentlichen Geschäftsgang zu seinen normalen Bedingungen weiterzuveräußern, solange er nicht im Zahlungsverzug ist. Für den Fall der Weiterveräußerung wird uns bereits jetzt  die Forderung aus dem entsprechenden Rechtsgeschäft in Höhe unseres Rechnungswertes abgetreten. Wie nehmen die Abtretungserklärung hiermit an.

3. Unbeschadet unserer Einziehungsbefugnis ist der Kunde im Rahmen eines ordnungsgemäßen Geschäftsverkehrs widerruflich zur Einziehung unserer Forderung im eigenem Namen berechtigt, solange keine unserer Forderungen , insbesondere durch Zahlungsverzug, Zahlungseinstellung, Beantragung oder Eröffnung des Konkurses oder sonstigem Vermögensverfall des Bestellers, überfällig ist.

4. Die Geldentmachtung des Eigentumsvorbehalts sowie eine Pfändung der Liefergegenstände durch uns gelten nicht als Rücktritt vom Vertrag.

5. Wir verpflichten uns, die uns zustehenden Sicherungen insoweit freizugeben, als ihr Wert die zu sichernden Forderungen um mehr als 20% übersteigt.

F. Gewährleistung und Mängelrüge

1. Der Kunde hat den Liefergegenstand unverzüglich, längstens innerhalb 8 Tagen nach Empfang sorgfältig zu prüfen und dabei feststellbare Mängel sowohl hinsichtlich der Menge als auch der Beschaffenheit der gelieferten Ware unverzüglich schriftlich zu rügen. Alterungsbedingte Mängel an Latexprodukten durch unsachgemäße Lagerung von uns werden grundsätzlich nicht anerkannt.

2. Die Lieferung unwesentlich abweichender Artikel sowie unwesentliche  Abweichungen in der Menge sowie unwesentliche Abweichungen von der katalogmäßigen Beschaffenheit sind zulässig. Bei Sonderanfertigungen gilt dies auch für Mehr- oder Minderlieferungen bis zu 10 v.  H.

3. Für die Anwendung oder die spezielle Art der Verwendung eines der von uns verkauften Produkte wird von uns in keinem Fall eine Gewährleistung oder Haftung übernommen. Der Besteller/Käufer ist in keinem Fall von der Verpflichtung entbunden, unsere Produkte daraufhin zu prüfen, ob sie für den vorgesehenen Einsatzzweck bzw. die  Einsatzbedingungen tauglich sind.

G. Haftung  

1. Schadensersatzansprüche des Kunden aus Vertrag, aus positiver Forderungsverletzung, Verschuldung bei Vertragsabschluß und aus unerlaubter  Handlung sind – insbesondere hinsichtlich der Folgeschäden – ausgeschlossen.

2. Unberührt bleibt unsere Haftung für Ansprüche nach dem Produkthaftungsgesetz für schriftlich zugesicherte Eigenschaften, sowie in allen Fällen, in denen uns Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit zur Last fällt.

H. Anwendbares Recht, Erfüllungsort

1. Erfüllungsort ist Olfen, Gerichtstand ist Coesfeld. Es gilt deutsches Recht. UN-Kaufrecht ist ausgeschlossen.

2. Änderungen dieser Verkaufsbedingungen oder sonstiger vertraglichen Abreden sind schriftlich niederzulegen.

3. Sollten einzelne Bestimmungen dieser Verkaufsbedingungen ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, so wird hierdurch die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt.